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Das Hofthing des Adels

Aus dem 12. Jahrhundert n. Chr. stammt das "Jütische Gesetzbuch", welches auch den Leitsatz beinhaltete: "Wahrheit geht vor allem Recht".

Des Königs Untertanen hatten sich diesem Gesetz- und Ordnungsbuch unterzuordnen. Hier in Ostangeln gab es allerdings in Teilen eine Ausnahme! Der Adel hatte schon im 14. Jahrhundert vom König das "Birkrecht" bekommen, das heißt: Recht des Burgherren. Dieses Birkrecht war mit der Gerichtsbarkeit der Könige gleichgestellt.

Ein Burgherr unserer Region machte hierbei wieder eine Ausnahme. Schon im Jahre 1391 scherte er aus diesem Birkrecht aus, erhielt aber dafür das "Hofthing", welches gleichzusetzen war mit dem "Hardesthing" (Stufe der mittleren Gerichtsbarkeit). Der Burgherr selbst war hier der Vorsitzende seines Hofthing und somit Herr über "Hals und Hand" seiner Untertanen. Das Ende der Leibeigenschaft im Jahre 1800 bedeutete zugleich das Ende des Hofthings.

Die im Jahre 2005 entstandenen Bilder zeigen dieses originale Hofthing, welches wieder von der Natur in Besitz genommen wurde und den Zahn der Zeit an sich nagen lässt. Ein Relikt des Altertums, als Teil unserer Geschichte, das abgeschottet von der touristischen Außenwelt, die Jahrhunderte überdauert hat. Diese Thingstätte, in deren Mitte eine auf steinernen Säulen liegende kreisrunde Steinplatte den Richtertisch bildet, ist nicht mittels Steinen umfriedet, sondern mit einer Weißdornhecke von 5 kreisförmig gepflanzten Büschen. Im Schutze dieser Stachelhecke wurde Recht gesprochen. Wann diese Anlage errichtet wurde, ist nicht überliefert.

Mit Genehmigung des heutigen Burgherrn durften diese einmaligen Bilder gefertigt werden, welche wir Ihnen hiermit vorstellen. Der Ort dieser geschichtsträchtigen Stätte wird jedoch ein Rätsel bleiben müssen. - Dies ist so gewollt; hat aber auch seinen besonderen Reiz!