Der Thingplatz » Das alte Gulder Thing
...das alte Thing zu Gulde
Hier im östlichen Angeln können wir davon ausgehen, dass unser Land nach der Eroberung Englands (3. / 4. Jahrhundert) nur sehr dünn besiedelt war. Die Einwohner vermischten sich mit den zugewanderten Jüten. In kleinen Sippen wohnten sie in geschützten Palisadendörfern, den Wurten.
Hier zum Beispiel in der Wurt Golda (Gulde).
Der Älteste, als Oberhaupt der Familie, leitete die Sippe. Auf dem Dorfthing regelte die Gemeinschaft alle Angelegenheiten unter Vorsitz des "Ältesten". Dies war die Stufe der niederen Gerichtsbarkeit.
Wuchs die Wurt auf über hundert Personen an, wurde eine neue Wurt gegründet. Hundert Wurten bildeten eine "Harde", welche von einem "Jarl" geführt wurde. Dies war die Stufe der mittleren Gerichtsbarkeit.
Mehrere Harden bildeten ein Sysel. Hier war es der "Istaethe" Sysel, welcher ungefähr das Gebiet des heutigen Kreises Schleswig - Flensburg abdeckte. Ein Sysel wurde von einem Kleinkönig regiert. Dieser Kleinkönig verkörperte die obere Gerichtsbarkeit.
Seit dem Jahre 900 n.Chr. besteht das Dänische Reich, zu dem auch Angeln gehörte. Im 10ten Jahrhundert machte sich König Gorm der Alte (dänisch: Gorm den Gamle) alle Kleinkönige untertan und gründete das Dänische Reich. Angelegenheiten des Reiches wurden auf dem Königsthing verhandelt.
Im Jahre 1394 wurden unsere Dörfer Schörderup, Stoltebüll, Vogelsang und Drült als Hochzeitsgeschenk an das Gut Rundhof erwähnt. Da Gulde nicht mit aufgeführt wurde, wissen wir, dass Gulde eine Sonderstellung unter unseren Dörfern hatte. So ist es nicht verwunderlich, dass das Gulder Thing bis in das 19. Jahrhundert Bestand hatte.
Der Geltungsbereich des Gulder Dorfthing umfasste das Gebiet von Schrepperie bis Vogelsang.
Auf einer Karte von 1800, ist die Fläche in Gulde, nördlich des Kirchenweges, als Gulyhoi bezeichnet.
(Das Wort Guly heißt: 'richten', 'Recht sprechen'. Hoi ist die Bezeichnung eines Hünengrabes. Das Hünengrab, auf dem Recht gesprochen wurde!)
Das Wort Guly heißt: 'richten', 'Recht sprechen'. Hoi ist die Bezeichnung eines Hünengrabes. Das Hünengrab, auf dem Recht gesprochen wurde!
Thingstätte Gulyhoi bis 1869.
Nach Katalogisierung des Archäologen (Heimat- und Geschichtsforschers) "Röschmann", gab es auf dieser Fläche 7 Hünengräber.
Außerdem berichtet er, dass der Bauer Peter Bruhn aus Schörderup die Findlinge des Steinkreises abgefahren hat.
Am 08.07.2003 erfolgte der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung, diesen Thingplatz wieder entstehen zu lassen. Ab August 2003 wurde dieses in die Tat umgesetzt.